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Grundsicherung- Legal vor der Arbeit drücken.

Jobcenter Einschränkung der Erwerbstätigkeit

Wie sich Empfänger der neuen Grundsicherung ganz legal vor der Arbeit drücken können – Jobcenter Einschränkung der Erwerbstätigkeit.

Empfänger von Bürgergeld (vormals Hartz IV) dürfen sich nicht einfach „vor der Arbeit drücken“, da sie grundsätzlich zur Mitwirkung und Arbeitsaufnahme verpflichtet sind, wenn sie erwerbsfähig sind. Aber: Es gibt rechtlich zulässige und in der Praxis erfolgreiche Gründe, mit denen Betroffene zeitweise oder dauerhaft von der Arbeitsverpflichtung befreit wurden, ohne Sanktionen zu riskieren – Einschränkung der Erwerbstätigkeit.

Hier eine Übersicht über legale und erfolgreich angewandte Argumente, die Empfänger nachweislich im Jobcenter geltend machen konnten:

1. Ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Einschränkungen

  • Beispiel: Chronische Rückenschmerzen, Depressionen, Angststörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Suchterkrankung in Behandlung

  • Nachweis: Fachärztliches Attest oder amtsärztliche Stellungnahme

  • Erfolg: Wenn glaubhaft und medizinisch belegt, keine Vermittlung in Arbeit oder zeitweise Freistellung


2. Pflege von Angehörigen

  • Beispiel: Pflege eines pflegebedürftigen Elternteils oder Partners

  • Voraussetzung: Es muss eine Pflegestufe/Pflegegrad vorliegen und die Pflege muss den Alltag bestimmen

  • Nachweis: Pflegegradbescheid + Nachweis der tatsächlichen Pflege

  • Erfolg: Pflege wird als wichtiger Grund anerkannt – keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme


3. Alleinerziehung kleiner Kinder

  • Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit Kleinkind unter 3 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit

  • Nachweis: Nachweis über fehlende Kita-Plätze, Betreuungsengpässe

  • Erfolg: Solange keine zumutbare Betreuung vorhanden ist, keine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme


4. Sprachbarrieren und Bildungsdefizite

  • Beispiel: Geflüchtete oder Migranten ohne Deutschkenntnisse, funktionaler Analphabetismus

  • Folge: Statt Arbeitsaufnahme werden zunächst Sprachkurse oder Grundbildung angeordnet

  • Erfolg: Arbeitspflicht wird aufgeschoben, Vorrang für Bildungsmaßnahme


5. Psychosoziale Problemlagen

  • Beispiel: Akute familiäre Krisen, Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit, Suchtprobleme in Therapie

  • Nachweis: Nachweise von Sozialträgern, Beratungsstellen, Klinikaufenthalte

  • Erfolg: Temporäre Freistellung von Arbeitsvermittlung, z. B. in Krisenintervention oder Therapiezeit


6. Teilnahme an Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen

  • Beispiel: Umschulung, Weiterbildung, Schulabschluss nachholen

  • Erfolg: Gilt als sinnvolle Maßnahme zur Integration, ersetzt Arbeitsaufnahmepflicht


7. Widersprüche gegen falsche Arbeitsangebote

  • Beispiel: Jobangebot war nicht zumutbar (z. B. zu lange Pendelzeit, fachfremd, gesundheitlich ungeeignet)

  • Nachweis: Widerspruch mit sachlicher Begründung + Attest

  • Erfolg: Sanktionen konnten in vielen Fällen vermieden oder rückgängig gemacht werden

Wichtig: Nur glaubhaft, belegbar und im Dialog

Diese Argumente sind keine Tricks, sondern rechtlich zulässige Gründe, wenn sie gut begründet und mit Nachweisen versehen sind. Das Jobcenter prüft jeden Fall individuell. Wer versucht, sich ohne sachlichen Grund zu entziehen, riskiert Sanktionen (Leistungskürzungen von bis zu 30 % oder mehr). Thema: Einschränkung der Erwerbstätigkeit