Neue Grundsicherung
Die neue Grundsicherung – ehemals Bürgergeld – ist eine staatliche Leistung zur Existenzsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie kombiniert finanzielle Unterstützung mit verstärkten Mitwirkungspflichten und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Diskussion um Sanktionen im Sozialrecht flammt immer wieder auf – insbesondere, wenn es um Menschen geht, die jegliche Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter verweigern. Während die Politik argumentiert, dass völlige Leistungsverweigerung keine Unterstützung rechtfertige, warnen Verfassungsrechtler vor einem gefährlichen Tabubruch. Denn mit der vollständigen Streichung auch der Unterkunftskosten wird ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaates infrage… weiterlesen
Wie sich Empfänger der neuen Grundsicherung ganz legal vor der Arbeit drücken können – Jobcenter Einschränkung der Erwerbstätigkeit. Empfänger von Bürgergeld (vormals Hartz IV) dürfen sich nicht einfach „vor der Arbeit drücken“, da sie grundsätzlich zur Mitwirkung und Arbeitsaufnahme verpflichtet sind, wenn sie erwerbsfähig sind. Aber: Es gibt rechtlich zulässige und in der Praxis erfolgreiche… weiterlesen
Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD in ihrem neuen Koalitionsvertrag beschlossen, das Bürgergeld in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen. Neben der Namensänderung werden auch die Mitwirkungspflichten für Leistungsbezieher verschärft und die Sanktionsmöglichkeiten erweitert. Ziel dieser Reform ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern und sicherzustellen, dass die Unterstützung zielgerichteter eingesetzt… weiterlesen